…werden vom Arbeitgeber als Gehaltszusatz auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto eingezahlt. Zwischen sechs und 40 Euro fließen so monatlich zum Beispiel in Bausparverträge oder Aktionfondssparpläne. Je nach Vertrag kann der Arbeitnehmer die Zahlung des Arbeitgebers durch Eigenleistung aufstocken. Die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen wird in bestimmtem Rahmen staatlich gefördert.
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