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Stiftungen (machen es möglich) – Gutes tun und dabei Steuern sparen

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Stiftungen (machen es möglich) – Gutes tun und dabei Steuern sparen

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95 Prozent der Stiftungen arbeiten gemeinnützig. Seit den Steuerreformen in den Jahren 2000 und 2007 sind Zuwendungen an Stiftungen wesentlich attraktiver als Spenden für andere gemeinnützige Rechtsformen.

Dabei sind die Motive die zum Stiften antreiben sehr vielfältig. Manche haben keine Erben, andere haben geerbt und wollen der Gesellschaft etwas zurückgeben. Am beliebtesten ist der Einsatz des Vermögens für soziale Zwecke, gefolgt von Bildung und Erziehung. Die meisten wollen zu Lebzeiten etwas bewegen..
Dem Normalbürger stellen sich jedoch häufig viele Verständnisfragen.
Was ist eigentlich eine Stiftung?
Eine Stiftung ist eine besondere und eigene Rechtsform. Der Stifter bringt eine gewisse Geldsumme in die Organisation ein, die dazu dienen soll, die Ziele des Stifters – meistens gemeinnützige – langfristig umzusetzen. Der Vermögensgrundstock einer Stiftung bleibt dabei stets unangetastet. Ihre Projekte und Verwaltung bestreitet sie allein aus den Erträgen dieses Vermögens. Um unter die Stifter zu gehen, müssen Interessierte keine Millionäre sein. Experten raten jedoch ein Vermögen von 50.000 Euro für die Etablierung einer selbstständigen Stiftung nicht zu unterschreiten.
Kleinere Stiftungen sind daher auf Spenden oder Zustiftungen angewiesen. Denn mit ein paar tausend Euro pro Jahr kann eine Stiftung kaum spürbare Wirkung entfalten. Wichtig aber zu wissen, wurde das Vermögen einmal in eine Stiftung eingebracht, hat der Stifter keinen Zugriff mehr darauf.
Warum sind Stiftungen so beliebt?
Neben dem Wunsch eine gute Sache zu fördern, sprechen überzeugende Steuervorteile für diese Rechtsform. So sind gemeinnützige Stiftungen von Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit. Zudem darf eine Stiftung dem Gründer und dessen Familie bis zu ein Drittel der jährlichen Einkünfte – Anlagegewinne oder Mieteinnahmen – als Unterhalt zahlen, ohne den Status der Gemeinnützigkeit aufs Spiel zu setzen. Mit einer Stiftung bleibt der Stifter darüber hinaus auch nach seine, Tod noch im Gespräch und kann weiterhin viel Gutes bewirken.
Die Steuervorteile hängen jedoch vom Stiftungszweck ab. Das Vermögen gemeinnütziger oder kirchlicher Organisationen ist von der sonst fälligen Erbschaft- oder Schenkungssteuer befreit, bei privatnützigen Stiftungen hingegen nicht. Eine Familienstiftung, über die typischerweise nach dem Tod des Stifters die Familie versorgt werde soll, kann unter eine günstige Steuerklasse fallen (Beispiel: Steuerklasse 1 zwischen 7 und 30 Prozent statt 30 bis 50 Prozent).
Für wen eignet sich eigentlich eine Stiftung?
Bei einem Vermögen von unter 100.000 Euro sollte man über eine Treuhandstiftung nachdenken. Bei diesem Modell(eine Art „Stiftung light“) überträgt der Stifter sein Vermögen einem Treuhänder. Dieser erstellt den Satzungsentwurf, kümmert sich um die Einrichtung und übernimmt die Verwaltung der Stiftung.
Wer sich für gemeinnützige Zwecke einsetzen will, sollte sorgfältig planen.

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