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Rente mit 63 – oder doch nicht?

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Rente mit 63 – oder doch nicht?

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Hier möchte ich kurz über eine Mogelpackung aufklären, von der ihr vermutlich mindestens so überrascht seid, wie ich selbst. Es zeigt mal wieder deutlich, dass man nicht alles, was sich gut anhört, einfach ungeprüft hinnehmen sollte…
Es war ein zentrales Wahlversprechen der SPD im Bundestagswahlkampf: die Rente mit 63 – ein Kampfbegriff für die Rechte von Menschen, die lange und hart arbeiten. Doch das Versprechen, nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen zu können, entpuppt sich jetzt für die meisten Arbeitnehmer als Märchen. Nur zwei Jahrgänge, 1951 und 1952, können tatsächlich mit 63 Jahren in Rente gehen. Alle anderen müssen länger arbeiten – bis zum Alter von 64 oder auch 65, je nach Geburtsjahr.
Nur zwei Jahrgänge können tatsächlich mit 63 in Rente gehen
Ab dem Geburtsjahrgang 1964 können solche Arbeitnehmer erst mit 65 in Rente gehen. Und diese Regelung ist noch nicht einmal neu – sie gab es auch bisher schon. Das neue Gesetz verbessert gegenüber der alten Regelung nur die Anerkennung von Zeiten der Arbeitslosigkeit. Viele Menschen sehen sich vor allem durch die Aussagen von Sigmar Gabriel und AndreaNahles getäuscht. Beide hatten wiederholt  von der Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren gesprochen. Dass jetzt nur zwei Jahrgänge wirklich mit 63 in Rente gehen können, halten viele Arbeitnehmer für ungerecht.
Das ganze zu sehen auch in Wort und Bild im folgenden Video:

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