Riesterrente, Bausparverträge, Kapitaleinnahmen – wer Sparguthaben und Anlagen bis Jahresende steuerlich optimal ausrichten will, für den gibt es noch viel zu tun. Acht Tipps, mit denen Ihr dem Fiskus ein Schnippchen schlagen könnt.
Damit das Steuerjahr 2011 erfolgreich endet, gilt es, jetzt zu handeln. Vorrangiges Ziel: Verluste optimal geltend machen, steuerpflichtige Kapitaleinnahmen so gering wie möglich halten.
Freistellungsauftrag
Sparer mit Konten und Depots bei mehreren Banken sollten prüfen, ob die vom Steuerabzug freigestellten Beträge noch optimal aufgeteilt sind.
Ist der Betrag bei einem Institut zu knapp bemessen, bei einem anderen dagegen gibt es noch Luft, ist eine neue Aufteilung sinnvoll. Erfolgt das vor Silvester, werden bereits die ersten Kapitalerträge 2011 steuerlich effektiver gutgeschrieben. Sämtliche Freistellungsaufträge dürfen zusammen bis zu 801 Euro, bei Verheirateten 1602 Euro, betragen. Wird diese Schwelle bei einer Bank überschritten, sollte der Antrag nur dort in voller Höhe gestellt werden.
Verlustbescheinigung
Sind bei Wertpapieren, Stückzinsen oder am Terminmarkt 2010 rote Zahlen angefallen, werden diese von der Bank automatisch mit positiven Erträgen aus Zinsen, Dividenden oder Gewinnen verrechnet. Ein verbleibendes Minus trägt sie auf das Folgejahr vor.
Wer die Verluste dazu benutzen will, positive Kapitaleinnahmen bei anderen Banken, Versicherungserlöse oder Erträge aus Auslandskonten auszugleichen, muss sich bis spätestens 15. Dezember den Ende des Jahres verbleibenden Verlust von seiner Bank bescheinigen lassen. Dann beginnt das Kreditinstitut 2013 wieder bei null.
Sollte der Verlust über den positiven Kapitaleinnahmen 2012 liegen, gibt es zwar keinen Weg zurück über die Bank. Verloren geht aber nichts, das Finanzamt konserviert das unverbrauchte Minus für die Folgejahre.
Stückzinsen
Ist die Summe aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen höher als der Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Person, können die Erträge mit dem gezielten Kauf von Anleihen noch unter diese Schwelle gedrückt werden. Bereits aufgelaufene, aber noch nicht ausgezahlte Stückzinsen gelten beim Käufer als negative Kapitaleinnahme. Sie mindern die übrigen Kapitaleinnahmen und die Bank erstattet insoweit die bereits einbehaltene Abgeltungssteuer.
Kapitaleinnahmen
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Ist der Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft, können Anleger Anleihen noch schnell verkaufen, Festgeld und Laufzeitkonten vorzeitig kündigen oder Kursgewinne realisieren.
Dann fließen die Kapitaleinnahmen noch 2012 und bleiben in Höhe des ansonsten ungenutzten Pauschbetrags steuerfrei. Das Ganze sollte noch vor Weihnachten erfolgen, weil beim Verkauf von Wertpapieren die Gutschrift auf dem Konto entscheidend ist.
Totalverlust
Drohen Optionsscheine, Zertifikate oder andere Derivate bei Fälligkeit im Januar oder Februar 2011 wertlos zu verfallen, lohnt ein Verkauf im Dezember.
Die Verluste können noch im laufenden Jahr mit positiven Kapitaleinnahmen ausgeglichen werden. Der Fiskus wertet das nicht als Gestaltungsmissbrauch, wenn zwischen Verkauf und Laufzeitende mindestens zwei Wochen liegen.
Heirat
Neben dem Splittingtarif lässt sich durch eine Hochzeit bis Jahresende der bislang ungenutzte Sparerpauschbetrag des Partners für 2010 noch komplett nutzen. Die Banken erstatten dem anderen dann die zu viel einbehaltene Abgeltungssteuer. Also, schnell noch heiraten ;-)!
Riester
Die üppigen staatlichen Grund- und Kinderzulagen für 2010 gibt es nur noch, wenn dem Anlageinstitut bis Silvester der Antrag vorliegt. Ansonsten verfällt der Zuschuss (maximal 2 Jahre rückwirkend). Um den Termin künftig nicht zu verpassen, sollte ein Dauerzulagenantrag gestellt werden. Der Produktanbieter bucht die Förderung dann automatisch auf das Sparkonto.
Wer 2012 noch eine Riester-Police abschließt und den Höchstbeitrag von vier Prozent des Vorjahreseinkommens einzahlt, kassiert eine Grundzulage von 154 Euro, die Kinderzulage von 185 Euro je Sprössling und für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro. Gutverdienende können zusätzlich noch bis zu 2100 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Bausparen
Noch bis Jahresende können sich Bausparer die staatliche Förderung aus der Wohnungsbauprämie sichern, wenn sie die erforderliche Summe angespart haben.
Alleinstehende müssen 512 Euro, Verheiratete 1024 Euro in einen Bausparvertrag einzahlen, um die 8,8 Prozent Prämie zu erhalten. Der Antrag auf die Prämie für 2008 muss bis 31. Dezember bei der Bausparkasse eingegangen sein.