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Privatinsolvenz – der Weg aus der Schuldenspirale

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Privatinsolvenz – der Weg aus der Schuldenspirale

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Das Verbraucherinsolvenzverfahren wurde im Jahr 1999 eingeführt und ermöglicht überschuldeten Verbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen die vollständige Befreiung von Schulden. Es gilt grundsätzlich für Privatpersonen, die aktuell keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und folgt einem typischen dreistufigen Ablauf: Zunächst versucht der Schuldner, sich mit seinen Gläubigern auf einen Teilschulderlass und auf Ratenzahlungen zu einigen. In vielen Fällen werden hier so genannte „Nullpläne“ angestrebt, weil der überschuldete Verbraucher aufgrund unvorhersehbarer Einkommenseinbußen oft nicht mehr in der Lage ist, die Schulden auch nur anteilig zurückzuzahlen. Gelingt eine außergerichtliche Einigung nicht, kann der betroffene Verbraucher beim Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen. Auch das Amtsgericht versucht in der zweiten Stufe zunächst, eine Einigung mit den Gläubigern zu finden. Ist auch dieser Einigungsversuch erfolglos, folgt die dritte Stufe, das so genannte einfache Insolvenzverfahren mit der sechsjährigen Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit muss der pfändbare Teil des Einkommens an einen vom Gericht bestellten Treuhänder bzw. an eine Treuhänderin abgeführt werden. Außerdem unterliegen die betroffenen Verbraucher im Verfahren bestimmten Informations- und Mitwirkungspflichten. Sie müssen über jeden Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechsel informieren, sowie über Veränderungen ihrer finanziellen Verhältnisse. Im Falle von Arbeitslosigkeit sind die Verbraucher weiter verpflichtet, sich um zumutbare Arbeit zu bemühen. Gleichzeitig ist der Schuldner aber in dieser Zeit vor Pfändungsversuchen seiner Gläubiger geschützt, was eine enorme psychische Erleichterung bedeutet. Hat er in den sechs Jahren der Wohlverhaltensphase nicht gegen diese Auflagen verstoßen, werden ihm vom Gericht kraft Gesetzes die restlichen Schulden erlassen.

Quelle: Reifner, U. (2009): Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz für private Haushalte, Qualifizierungsbaustein H05, „Ökonomische Bildung online“, Oldenburg: IÖB

Quelle

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